E-Scooter
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E-Scooter: umweltfreundlich und ausgesprochen praktisch
Mit einem E-Scooter sind Sie auf umweltschonende und bequeme Weise unterwegs. Sie bewegen sich einfach durch den Stadtverkehr.
Was ist ein E-Scooter?
Der Elektro-Roller oder E-Scooter ist eine noch recht junge Entwicklung, die in kürzester Zeit zahlreiche Liebhaber gefunden hat. Er schließt die Lücke zwischen den eher schweißtreibenden Tretrollern und den hochpreisigen E-Bikes. Sie stellen sich einfach auf den Roller, schalten die Stromversorgung ein und bewegen sich mit bis zu 20 Stundenkilometern durch den Straßenverkehr. Für sicheren Halt sorgt der Lenker, mit dem Sie Ihren E-Scooter steuern und die Geschwindigkeit nach Bedarf anpassen. Dank luftgefüllter dicker Reifen und Stoßdämpfer machen dem E-Scooter kleine Unebenheiten auf der Straße und auch niedrige Bordsteinkanten nichts aus. Das Mindestalter für die Nutzung eines E-Scooters liegt bei 14 Jahren.
Wie lange lebt ein E-Scooter-Akku?
In den meisten E-Scootern kommt ein Lithium-Ionen-Akku, kurz LI-Akku, zum Einsatz. Ein einziger Akku hält mindestens 500 Ladezyklen aus und bringt es im Idealfall auf über 1.000 Ladezyklen. Dies bedeutet, dass Sie Ihren E-Scooter je nach Nutzungshäufigkeit bis zu fünf Jahre mit einem einzigen Akku betreiben können.
Einige E-Roller verwenden die etwas leichteren und noch leistungsfähigeren Lithium-Polymer-Akkus, die allerdings auch teurer sind. Achten Sie auf die jeweilige Produktbeschreibung. Hier finden Sie zudem Angaben dazu, wie lange es dauert, bis der Akku vollständig aufgeladen ist.
Wo darf ich mit dem E-Scooter fahren?
Alle E-Scooter die bauartbedingt max. 20 km/h fahren können und vom Kraftfahrtbundesamt nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) zugelassen wurden, dürfen nur auf Radwegen gefahren werden. Fehlt der Radweg, ist auch das Fahren auf der Fahrbahn erlaubt.
Auf keinen Fall dürfen Sie mit Ihrem Flitzer die Gehwege nutzen oder durch Fußgängerzonen fahren. Für die Nutzung auf Privatgelände jenseits des öffentlichen Verkehrs gelten diese Einschränkungen nicht.
Ist zum Fahren des E-Scooters ein Helm notwendig?
Eine Helmpflicht ist für E-Roller nach derzeitigem Stand der Planung nicht vorgesehen. Grundsätzlich ist ein Helm jedoch, so wie beim Fahrradfahren auch, immer eine gute Idee und bietet Ihnen zusätzlichen Schutz.
Darf ich den E-Scooter mit in Busse und Bahnen nehmen?
Für E-Scooter gebe es wie für Fahrräder keinen Anspruch auf Mitnahme. Diese Regelung gilt in den meisten Großstädten – etwa auch bei der BVG in Berlin. Die Bahn hatte bereits erklärt, in ICEs und Intercitys die Gefährte kostenlos mitzunehmen – wenn sie sich zusammengeklappt unter oder über dem Sitz befinden und der Akku fest eingebaut ist. Die Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln wurde lange Zeit diskutiert, der Konsens ist aber: Ein E-Scooter soll die Lücke zwischen Arbeitsplatz, Heim und beispielsweise der nächsten Bahnstation schließen und so vor allem für Pendler attraktiv werden. Dafür ist es nötig, dass der schnelle Flitzer auch in Bus und Bahn mitgenommen werden kann.